Vollständige Steuerbefreiung für gesunde Lebensmittel.

Der Behördenleiter des Bundesministeriums für Finanzen, Herr Wolfgang Sch., gab bekannt, dass ab dem 1.1.2017 alle gesunden Lebensmittel vollständig steuerfrei sind.

Von der Steuerbefreiung profitiert bisher nur kohlensäurefreies Tafelwasser. Denn Obst und Gemüse enthalten Kohlenhydrate in Form von Stärke oder Zucker und oft auch Allergene. Mineralwasser mit Kohlensäure fallen ebenfalls raus da Kohlensäure nicht unumstritten ist.